Heiß diskutiert: Kastration

Es ist noch nicht lange her, dass für jeden Hund pauschal die Kastration empfohlen wurde, der nicht zur Zucht eingesetzt werden sollte. Auch heute geben viele Tierschutzorganisationen nur kastrierte Hunde ab, oder sie verpflichten die neuen Halter vertraglich zur Kastration. Dem gegenüber steht das Tierschutzgesetz, das Amputationen und das Entfernen von Organen ohne medizinische Notwendigkeit verbietet – außer zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung (Auszug aus §6 TSchG).

 

Kurz gesagt liegt die Entscheidung, ob ein Hund kastriert wird, beim Halter und beim durchführenden Tierarzt. Zur Entscheidungsfindung sollen Ihnen die nachfolgenden Fakten helfen:

Bei der Kastration werden die primären Geschlechtsorgane – Hoden oder Gebärmutter und Eierstöcke – entfernt. Dem gegenüber steht die seltener vorgenommene Sterilisation, bei der die hormonbildenden Organe dort bleiben, wo sie sind, nur Samenleiter oder Eileiter werden durchtrennt, um eine Fortpflanzung zu verhindern. Bei der Sterilisation bleibt das geschlechtsspezifische Verhalten unverändert.

Unkastrierte Rüden neigen, wenn sie läufige Hündinnen wahrnehmen, zu vermehrten Stresserscheinungen wie Futterverweigerung, häufigem Winseln und Heulen sowie zum Ausbrechen, um ihr begehrtes Ziel zu erreichen. Rüden mit gesteigertem Sexualverhalten sind oft nicht verträglich mit anderen, intakten Rüden. Außerdem können chronische Vorhautentzündungen auftreten. Diese Auffälligkeiten entfallen nach einer Kastration, sie beeinflusst jedoch nicht die Umgänglichkeit mit Menschen. Da viele Hunde durch die Kastration weniger aktiv werden, reduziert sich ihr Energieumsatz und sie neigen zu Verfettung, wenn der Halter die Futtermenge bzw. den Energiegehalt nicht anpasst.

Unkastrierte Hündinnen werden nicht nur weiter läufig, es besteht auch die Wahrscheinlichkeit von  Scheinschwangerschaften, die teilweise sehr häufig auftreten können. Weiterhin besteht die Gefahr von Gebärmuttervereiterungen und Mammatumoren (Tumore an der Gesäugeleiste). Das Risiko der Mammatumorbildung wird drastisch reduziert, wenn die Hündin vor der 1. Läufigkeit kastriert wird. Bei späteren Kastrationen wird dieses Risiko weniger verringert. Nach der Kastration kann neben der schon bei Rüden genannten Neigung zu Fettleibigkeit auch Harninkontinenz auftreten sowie Veränderungen des Fells bei langhaarigen Hunden ("Babyfell") und Verhaltensauffälligkeiten, letztere vor allem bei früh kastrierten Hündinnen.

Nicht zuletzt birgt eine Kastration immer ein Risiko durch die notwendige Narkose.

Eine Alternative ist die Sterilisation, bei der die Eileiter bzw. Samenleiter durchtrennt werden, die Keimdrüsen aber weiterhin tätig sind. Durch eine Sterilisation wird eine Befruchtung verhindert, nicht jedoch die mit dem Fortpflanzungsverhalten verbundenen Verhaltensweisen.

Fazit: Keines der oben genannten Kastrationsrisiken kann für einen bestimmten Hund exakt vorhergesagt werden. Eine Trächtigkeit lässt sich auch ohne Kastration verhindern, wenn die Hunde unter Kontrolle gehalten werden können, oder sterilisiert werden. Als Hundehalter sollte man sich diese Entscheidung nicht zu leicht machen und prinzipiell alle Hunde kastrieren lassen, weil dann die Haltung einfacher scheint. Die Stellung der Tierschützer ist verständlich, da sie Unmengen von Hunden vermitteln müssen, die sehr häufig ungewollt "entstanden" sind, und weiteres Elend verhindern möchten.

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